Der Bebauungsplan M 13 /1
„MAFA – Park“ STADT HEIDENAU
Der B-Plan 13/1 „MAFA-Park“ Stadt Heidenau wurde parallel zur öffentlichen Auslegung den Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis gegeben und diese zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert.
Auf der Grundlage der Stellungnahmen wurde hierzu ein Abwägungsbeschluss gefasst. Der Satzungsbeschluss zum B-Plan wurde durch den Stadtrat am 27.11.2025 gefasst. Mit Veröffentlichung der Satzung im Heidenauer Journal am 19.12.2025 hat der Bebauungsplan Rechtskraft erlangt.
Der städtebauliche Vertrag wurde auf der Grundlage der erstellten Erschließungsplanung (HoAI III) mit der Stadt verhandelt und am 29.09.2025 zusammen mit dem städtebaulichen Vertrag zu Belangen der Baukultur notariell beurkundet.
STÄDTEBAULICHER VERTRAG
Der städtebauliche Vertrag / Erschließungsvertrag nach § 11 Abs 1 Ziffer 1 BauGB wurde auf der Grundlage der durch den Vorhabenträger erstellten Erschließungsplanung (HOAI III) mit der Stadt verhandelt und am 29.09.2025 zusammen mit dem städtebaulichen Vertrag zu Belangen der Baukultur notariell beurkundet. Der Vertrag enthält Übertragungsverpflichtungen hinsichtlich der Strassen und sonstigen Erschließungsanlagen, regelt Art, Umfang und Ausführung der Erschließungsanlagen sowie erforderliche Sicherheitsleistungen und Ausführungsfristen. Darüber hinaus wird die Abnahme der Erschließungsanlagen, deren Übernahme durch die Stadt sowie die anzuwendenden Gewährleistungsfristen geregelt.
Schließlich enthält der Vertrag auch eine Kostenzusammenstellung für die Erschließung des Gebiets. Grundlage der Zusammenstellung ist eine detaillierte Kostenberechnung des beauftragten Planungsbüros IVAS Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und –systeme.